Das haben sich auch die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter auf Ihre Fahnen geschrieben. Nach der Rechtsprechung der vergangenen Jahre wird bei Unfällen infolge mangelhafter Arbeitssicherheit nicht nur der Betrieb und die jeweiligen Mitarbeiter zur Haftung herangezogen sondern auch der Auftraggeber. Das Haftungsrisiko während Bau- und Sanierungsarbeiten an einem Objekt, sind durch die normale Haftpflicht und Gebäudehaftpflicht nicht abgedeckt. Im Ernstfall bedeutet das, - dass für die Folgen von evtl. Unfällen- Sie, (der Bauherr) mit seinem Privatvermögen haftet.
Arbeitssicherheit geht alle an.
In unserem Betrieb werden alle Mitarbeiter regelmäßig nicht nur fachlich, sondern auch in puncto Arbeitssicherheit geschult. Das bedeutet für Sie als Bauherren, keinerlei Risiko für evtl. unzureichende Schutzmaßnahmen, da unsere Mitarbeiter von der Württembergischen Bauberufsgenossenschaft speziell hierfür geschult wurden.
So sind Sie sicher vor Überraschungen und können sich bequem und sorgenfrei um Ihren Tagesablauf kümmern.