Wussten Sie, dass über das Dach rund ein Drittel der gesamten Heizenergie eines Gebäudes verloren geht? Ein gut gedämmtes Dach spart bares Geld.
Außerdem wärmt die richtige Wärmedämmung im Winter und verringert das Eindringen von Wärme im Sommer. Dabei ist Dämmmaterial nicht gleich Dämmmaterial. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Qualitäten mit unterschiedlichen Gütemerkmalen. Hinzukommt der fachgerechte Einbau und Anschluss der Dampfsperre, der von Nichtfachleuten oft vernachlässigt wird. Daraus folgen oft teure Schäden. Die Energieeinsparverordnung ist eine der Regeln, die beim Einbau und bei der Dimensionierung der Wärmedämmung beachtet werden muss.
Es gab im Jahr 2012 eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die dann gegenüber der Fassung aus 2009 nochmals rund 30% weniger Heizenergiebedarf forderte. Die nächste Novelle ist für 2015 angekündigt, die dann den Energiebedarf um nochmals 20% reduziert. Ab dem 31.12.2020 werden schließlich nur noch Niederigstenergiehäuser von den Baubehörden genehmigt werden. Erfüllt werden können aber alle diese Anforderungen bereits heute, durch den Einbau entsprechender Wärmedämmungen, die schon verfügbar sind und von uns auch empfohlen und eingebaut werden. Wer heute so baut und saniert, dass er gerade eben die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, hat morgen schon ein veraltetes Gebäude und übermorgen einen Sanierungsfall. Versäumnisse und Fehler am Bau sind verbreitet und ziehen langfristig hohe Folgekosten nach sich.
Deswegen empfehlen wir seit Jahren unseren Kunden dickere Dämmstoffstärken einbauen zu lassen. Die aktuelle EnEV fordert z.B. 14 cm Dämmstoffdicke bei WLG 025. Wir haben im Jahr 2010 Dämmstoffstärken mit bis zu 28 cm Dicke verbaut.
Das bedeutet zunächst Mehrkosten, die allerdings innerhalb weniger Jahre durch eingesparte Heizkosten wieder zu Ihnen zurückfließen. Und danach sparen Sie weiter, weil Sie weiterhin geringere Heizkosten haben, als bei Häusern die nur nach der EnEV gedämmt wurden.
Der Standard, der nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt werden muss, ist die "Mindestanforderung", sozusagen die Note 4. Also das Schlechtmöglichste, das die Anforderung gerade so erfüllt. Damit sollten Sie sich nicht zufrieden geben.